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- Transportkosten und Zuschläge
Transport Tarife
Bezeichnung | Cont.Group | Preis | |
Grundtaxe pro Lieferung | pauschal | CHF 44.50 | |
Zufuhrgebühr pro Behälter | 01C, 02C, 11C, 12C, 15C, 41C, 42C, 51C, 53C, 81C, 82C, 83C, 84C | CHF 9.20 | |
Zufuhrgebühr pro Propanbehälter | CHF 9.20 | ||
Zufuhrgebühr pro Bündel | 03C, 14C, 85C | CHF 73.70 | |
Zufuhrgebühr pro Kryobehälter drucklos klein | 31C | CHF 9.20 | |
Zufuhrgebühr pro Kryobehälter unter Druck mittel und gross | 32C, 33C | CHF 73.70 | |
Zufuhrgebühr pro Trockeneis Rollbehälter klein | 21C | CHF 73.70 | |
Zufuhrgebühr pro Trockeneis Rollbehälter gross | 22C | CHF 73.70 | |
LSVA pro Behälter | 01C, 02C | CHF 1.65 | LSVA pro Propanbehälter | CHF 1.65 | LSVA pro Bündel | 03C, 14C, 85C | CHF 17.80 | LSVA pro Kryobehälter drucklos klein | 31C | CHF 1.65 | LSVA pro Behälter | 01C, 02C | CHF 1.65 | LSVA pro Kryobehälter unter Druck mittel | 32C | CHF 17.05 | LSVA pro Kryobehälter unter Druck gross | 33C | CHF 21.55 | LSVA pro Trockeneis Rollbehälter klein | 21C | CHF 6.60 | LSVA pro Trockeneis Rollbehälter gross | 22C | CHF 17.05 | Energiezuschlag pro Behälter | 01C, 02C, 11C, 12C, 15C, 41C, 42C, 51C, 53C, 81C, 82C, 83C, 84C | CHF 6.65 | Energiezuschlag pro Bündel | 03C, 14C, 85C | CHF 79.80 | Energiezuschlag Kryobehälter drucklos klein | 31C | CHF 35.40 | Energiezuschlag Kryobehälter unter Druck mittel | 32C | CHF 115.30 | Energiezuschlag Kryobehälter unter Druck gross | 33C | CHF 247.50 | Energiezuschlag pro Trockeneis Rollbehälter klein | 21C | CHF 35.40 | Energiezuschlag pro Trockeneis Rollbehälter gross | 22C | CHF 35.40 | Abholtaxe (ohne gleichzeitige Lieferung) | pauschal | CHF 39.00 | Fehlfahrt (z.B. keine freie Zufahrt, Brückentage, Betriebsferien etc.) | pauschal | CHF 95.00 |
Alle Preise zuzüglich MWST |
Transportkosten je Flasche
Die Kosten werden aus dem Maximum der belieferten bzw. zurückgenommenen Flaschen berechnet.
GGVSE/Maut Zufuhr Flaschen pro Beleg
Grundlage für die GGVSE/Maut-Gebühr sind die gesetzlichen Regelungen zum Transport von Gefahrgut. Da eine hohe Anforderung an Sicherheit der Fahrzeuge und der Ladung besteht, ist ein umfangreicher Schulungsbedarf für die am Transport beteiligten Personen erforderlich. Zusätzlich fallen Mautgebühren für schwere LKW´s auf bundesdeutschen Autobahnen an. Da die Linde-Flaschen in den jeweiligen Werken gefüllt und anschließend zu den Vertriebspartnern geliefert werden, entstehen die o. g. Kosten. Berechnung erfolgt pro Anlieferung außer bei Propan- und Treibgasprodukten.
Klimaschutzzulage pro Flasche
Klimaschutzzulage wird berechnet, da die Produktion von Gasen ein sehr energieintensiver Prozess ist. Ebenso verteuern staatliche Regelungen, wie das Gesetz für erneuerbare Energien, die Abnahme und Vergütung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und die ökologische Steuerreform die Nutzung von Energie. Berechnung erfolgt pro Flasche außer bei Propan- und Treibgasprodukten.
Einzelflaschenzuschlag
Bei Bezug von nur einer Flasche wird der Zuschlag erhoben. Der Zuschlag wird nicht ausgewiesen, sondern erhöht den Produktpreis. Zuschlag gilt nicht für Propan- und Treibgasprodukte.
Transaktionspauschale pro Beleg
Die Transaktionspauschale wird berechnet, wenn Sie per Rechnung zahlen. Eine Möglichkeit zur Vermeidung der Transaktionspauschale ist die Teilnahme am elektronischen Rechnungsversand. Die Rechnung wird dann stets per E-Mail versandt. Alternativ wird die Transaktionspauschale nicht erhoben, wenn eine aktuelle Bankeinzugsermächtigung vorliegt. Bei der Abholung der Gasflaschen bei einer unser Lieferstellen haben Sie auch die Möglichkeit bar zu zahlen um diese Kosten zu vermeiden. Der Zuschlag entfällt, wenn die Rechnung nur Positionen der Tankmiete/Ecovar oder Nutzungsverträge enthält.
* Bestellgebühr
Die Bestellgebühr fällt nur an, wenn eine Bestellung per Telefon, E-Mail oder Fax getätigt wird, obwohl die bestellten Produkte online bestellbar wären. Sollte Ihr gewünschtes Produkt im Linde Gas Kundenportal nicht verfügbar sein und nicht online bestellt werden können, entfällt die Bestellgebühr entsprechend.
** Engpasszuschlag
Der Engpasszuschlag fällt für einen begrenzten Zeitraum für einzelne Gase an, welche uns nur in sehr geringen Mengen zur Verfügung stehen. Die Produktknappheit kann unterschiedliche Ursachen haben. Ursachen könnten beispielsweise langanhaltende/ dauerhafte Anlagenstillstände zur Produktion oder, die global zu Verfügung stehenden Menge bestimmter Gase, aber auch Ausfuhrverbote einiger Länder für bestimmten Produkte sein. Selbstverständlich werden wir alles daran setzen eine optimale Versorgung sicherzustellen. Sobald der Produktengpass überwunden wurde, wird dieser Zuschlag nicht mehr berechnet. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Intensität der Knappheit und muss gegebenenfalls durch Sie erfragt werden.